Heute werden Gräber gesegnet
Hubert Kersting vom Heimatverein Nordkirchen erklärt den Ursprung
des Feiertags Allerseelen
NORDKIRCHEN. Der Feiertag Allerseelen findet stets am 2. November statt – am Tag
nach Allerheiligen. Es handelt sich um einen Feiertag, der von Mitgliedern
der römisch-katholischen Kirche gefeiert wird.
Wer
der evangelischen Kirche zugehörig ist, kennt den Ewigkeitssonntag, der zwischen
dem 20. und dem 26. November gefeiert wird, aber bezüglich des
Grundgedankens dem Feiertag Allerseelen ähnelt. Allerseelen ist kein
gesetzlicher Feiertag.
Allerseelen
wurde von dem Abt Odilo von Cluny initiiert, der diesen Tag als speziellen
Gedenktag für Verstorbene zunächst in allen Klöstern, die von Cluny
abhängig waren, eingeführt hat. Die Idee vom Allerseelentag setzte sich
zunehmend auch außerhalb der Klöster durch und verbreitete sich in den
Folgejahrhunderten in der abendländischen Kirche. Als geregelter Feiertag
für die römisch-katholische Kirche wurde dieser Tag jedoch erst 1915 von
Papst Benedikt XV. festgelegt.
Als
Katholik gedenkt man an Allerseelen in besonderer Weise den
Verstorbenen. Die Segnung der Gräber ist obligatorisch, sofern dies nicht
bereits am Nachmittag des Feiertages Allerheiligen stattgefunden hat. Der
Grundgedanke des Feiertages steht in enger Verbindung mit der Lehre vom
Fegefeuer – ein Ort, an dem nach katholischem Verständnis die Seelen der
Verstorbenen Läuterung erfahren.
Neben
der Gräbersegnung auf dem Friedhof werden in Gottesdiensten bestimmte
Gebete und Fürbitten gesprochen, die dem Wohl der Verstorbenen dienen
sollen. Durch eine bestimmte Grundhaltung religiöser Gesinnung, zum
Beispiel Fasten und Almosen geben, soll den Seelen Frieden geschenkt
werden.
|